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# Art 1 VO (EG) Nr. 166/2006 — Gegenstand

VO (EG) Nr. 166/2006  
Stand: 01.01.2020 (Tag, ab dem dieser Text gilt)

Mit dieser Verordnung wird auf Gemeinschaftsebene ein integriertes Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister (nachstehend „Europäisches PRTR“ genannt) in Form einer öffentlich zugänglichen elektronischen Datenbank geschaffen und dessen Funktionsweise geregelt, um damit das UN-ECE-Protokoll über die Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister umzusetzen, die Beteiligung der Öffentlichkeit bei umweltrelevanten Entscheidungen zu unterstützen und einen Beitrag zur Vermeidung und Verringerung der Umweltverschmutzung zu leisten.

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Zitiervorschlag: Art 1 VO (EG) Nr. 166/2006

Datenquelle: EUR-Lex, abgerufen 02.10.2026

Nicht-amtliche konsolidierte Fassung — verbindlich ist der im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Wortlaut (eur-lex.europa.eu: https://eur-lex.europa.eu)

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