nu:legal · recht.nulegal.eu

Art 1 VO (EG) Nr. 1224/2009 — Gegenstand

VO (EG) Nr. 1224/2009

Stand: 02.10.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Mit dieser Verordnung wird eine Kontroll-, Inspektions- und Durchsetzungsregelung der Union (nachstehend „Kontrollregelung der Union “) erlassen, mit der die Einhaltung der Vorschriften der gemeinsamen Fischereipolitik sichergestellt werden soll.