Erfüllt eine und dieselbe Person nach verschiedenen Bestimmungen dieser Verordnung die Bedingungen für die Befreiung von den Eingangsabgaben oder den Ausfuhrabgaben, so sind die betreffenden Bestimmungen nebeneinander anwendbar.
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Erfüllt eine und dieselbe Person nach verschiedenen Bestimmungen dieser Verordnung die Bedingungen für die Befreiung von den Eingangsabgaben oder den Ausfuhrabgaben, so sind die betreffenden Bestimmungen nebeneinander anwendbar.