Bei Treibstoff in den Hauptbehältern von Nutzfahrzeugen und in Spezialcontainern können die Mitgliedstaaten die Befreiung auf 200 l je Fahrzeug, Spezialcontainer und Reise beschränken.
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Bei Treibstoff in den Hauptbehältern von Nutzfahrzeugen und in Spezialcontainern können die Mitgliedstaaten die Befreiung auf 200 l je Fahrzeug, Spezialcontainer und Reise beschränken.