Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Sie gilt ab dem Datum ihres Inkrafttretens. Abweichend davon
— gilt Artikel 4 Absatz 1 ab dem 7. Dezember 2010 und
— gelten Artikel 4 Absatz 3 Buchstaben f, g und h ab dem 7. Juni 2011.