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§ 15 TrEinV — Inkrafttreten

Transparenzregistereinsichtnahmeverordnung

Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 23.03.2023. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

(1) Diese Verordnung tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am Tag nach der Verkündung in Kraft.

(2) § 3 Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe c und Absatz 3 tritt am 30. Juni 2020 in Kraft.