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§ 4 TrDGV — Auflösung der bestehenden auswärtigen Truppendienstkammern

Truppendienstgerichte-Verordnung

Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 14.07.2020. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Die bei Inkrafttreten dieser Verordnung bestehenden auswärtigen Truppendienstkammern sind aufgelöst.