§ 2 TPDesign/TSysPlAusbV — Dauer der Berufsausbildung
Verordnung über die Berufsausbildung zum Technischen Produktdesigner und zur Technischen Produktdesignerin sowie zum Technischen Systemplaner und zur Technischen Systemplanerin
Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)
Die Ausbildungen dauern jeweils dreieinhalb Jahre.