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§ 2 TPDesign/TSysPlAusbV — Dauer der Berufsausbildung

Verordnung über die Berufsausbildung zum Technischen Produktdesigner und zur Technischen Produktdesignerin sowie zum Technischen Systemplaner und zur Technischen Systemplanerin

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Ausbildungen dauern jeweils dreieinhalb Jahre.