§ 1 Text/ProdVeredlAusbV — Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
Verordnung über die Berufsausbildung zum Produktveredler-Textil/zur Produktveredlerin-Textil
Stand: 26.10.2026 (zuletzt mit der konsolidierten Fassung abgeglichen). Diesen Text führen wir unverändert seit mindestens 10.06.2019, dem Beginn unseres Archivs.
Der Ausbildungsberuf Produktveredler-Textil/Produktveredlerin-Textil wird staatlich anerkannt.