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§ 1 Stär/ZuckProdErstV — Anwendungsbereich

Zucker-Produktionserstattungs-Verordnung

Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 18.03.2022. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Die Vorschriften dieser Verordnung gelten für die Durchführung der Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaften oder Europäischen Union über die Gewährung von Produktionserstattungen im Bereich Zucker.