(1) Der Verwaltungsverband Berggießhübel-Land wird aufgelöst.
(2) Die Städte Bad Gottleuba und Berggießhübel sowie die Gemeinden Bahratal und Langenhennersdorf werden zur Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel vereinigt.
(3) Zwischen der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel als erfüllender Gemeinde und der Stadt Liebstadt sowie der Gemeinde Bahretal ist eine Verwaltungsgemeinschaft zu vereinbaren.