(1) Die Gemeinden Meusegast und Röhrsdorf werden in die Stadt Dohna eingegliedert.
(2) Zwischen der Stadt Dohna als erfüllender Gemeinde und der Gemeinde Müglitztal ist eine Verwaltungsgemeinschaft zu vereinbaren.
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(1) Die Gemeinden Meusegast und Röhrsdorf werden in die Stadt Dohna eingegliedert.
(2) Zwischen der Stadt Dohna als erfüllender Gemeinde und der Gemeinde Müglitztal ist eine Verwaltungsgemeinschaft zu vereinbaren.