(1) Die Gemeinden Birkwitz-Pratzschwitz und Graupa werden in die Große Kreisstadt Pirna eingegliedert.
(2) Zwischen der Großen Kreisstadt Pirna als erfüllender Gemeinde und der Gemeinde Dohma ist eine Verwaltungsgemeinschaft zu vereinbaren.
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(1) Die Gemeinden Birkwitz-Pratzschwitz und Graupa werden in die Große Kreisstadt Pirna eingegliedert.
(2) Zwischen der Großen Kreisstadt Pirna als erfüllender Gemeinde und der Gemeinde Dohma ist eine Verwaltungsgemeinschaft zu vereinbaren.