(1) Der Verwaltungsverband An der Talsperre Klingenberg wird aufgelöst.
(2) Die Gemeinden Colmnitz, Klingenberg und Pretzschendorf werden zur Gemeinde Pretzschendorf vereinigt.
(3) Zwischen der Gemeinde Pretzschendorf als erfüllender Gemeinde und der Gemeinde Hartmannsdorf-Reichenau ist eine Verwaltungsgemeinschaft zu vereinbaren.