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§ 5 FOSO (Sachsen) — Unterrichtszeit

Schulordnung Fachoberschule

Landesrecht Sachsen

Stand: 17.09.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Der Unterricht findet von Montag bis Freitag statt.

(2) Während der Ausbildung in Teilzeitform kann der Unterricht auch am Sonnabend stattfinden.

(3) Der fachpraktische Teil der Ausbildung findet in der Regel von Montag bis Freitag statt und soll 40 Zeitstunden pro Woche ohne Anrechnung der Pausen nicht überschreiten. Die Regelungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes bleiben davon unberührt.