Die Schulaufsichtsbehörde teilt der Bewerberin oder dem Bewerber mit der Prüfungszulassung die Prüfungstermine, die jeweilige Prüfungszeit und den Prüfungsort mit.
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Die Schulaufsichtsbehörde teilt der Bewerberin oder dem Bewerber mit der Prüfungszulassung die Prüfungstermine, die jeweilige Prüfungszeit und den Prüfungsort mit.