nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 7b HG 2025/2026 (Sachsen) — Ergänzende Regelung zu § 47 der Sächsischen Haushaltsordnung

Haushaltsgesetz 2025/2026

Landesrecht Sachsen

Stand: 27.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Das Staatsministerium der Finanzen wird ermächtigt zuzulassen, dass von einem kw-Vermerk mit Datumsangabe abgewichen wird, wenn die Stelle weiter benötigt wird, weil sie nicht rechtzeitig frei wird.