Die erfolgreich bestandene Abschlussprüfung berechtigt entsprechend der Fachrichtung zum Führen der Berufsbezeichnung
1. „Staatlich geprüfte Wirtschafterin für Gartenbau“ oder „Staatlich geprüfter Wirtschafter für Gartenbau“,
2. „Staatlich geprüfte Wirtschafterin für Garten- und Landschaftsbau“ oder „Staatlich geprüfter Wirtschafter für Garten- und Landschaftsbau“,
3. „Staatlich geprüfte Wirtschafterin für Hauswirtschaft“ oder „Staatlich geprüfter Wirtschafter für Hauswirtschaft“ oder
4. „Staatlich geprüfte Wirtschafterin für Landwirtschaft“ oder „Staatlich geprüfter Wirtschafter für Landwirtschaft“.