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§ 71 FSO (Sachsen) — Dauer und Gliederung der Ausbildung

Schulordnung Fachschule

Landesrecht Sachsen

Stand: 27.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Ausbildung dauert in Vollzeitform drei Jahre. Die berufspraktische Ausbildung findet in den sozialpädagogischen Arbeitsfeldern nach Maßgabe der Stundentafel statt.