(1) In jedem Bildungsgang ist in der letzten Klassenstufe eine Facharbeit anzufertigen. Die Schülerin oder der Schüler wählt das Thema der Facharbeit im Einvernehmen mit der Fachlehrkraft oder der Lehrkraft aus, welche die berufspraktische Ausbildung fachlich begleitet. Die Facharbeit muss ohne Anlagen einen Umfang von mindestens 20 Seiten umfassen. Bei einer Gruppenarbeit erhöht sich die Seitenzahl um mindestens zehn Seiten für jedes weitere Gruppenmitglied. Eine Gruppenarbeit ist mit bis zu drei Schülerinnen und Schülern zulässig.
(2) Die Facharbeit ist Gegenstand eines fachlichen Gesprächs. Dieses soll in der Regel 30 Minuten dauern. Bei Gruppenarbeit verlängert sich die Gesprächszeit um jeweils zehn Minuten für jedes weitere Gruppenmitglied. Zu Beginn des fachlichen Gesprächs erhält die Schülerin oder der Schüler Gelegenheit, die Ergebnisse der Facharbeit vorzustellen.
(3) Die Schulleiterin oder der Schulleiter beauftragt jeweils eine Lehrkraft mit der Erst- oder Zweitkorrektur der Facharbeit. Mit der Erstkorrektur ist die Lehrkraft befasst, welche die Facharbeit betreut hat, während die Zweitkorrektur von einer weiteren Fachlehrkraft der Schule vorgenommen wird. Die Note für die Facharbeit ist das arithmetische Mittel aus beiden Bewertungen. Ist die erste Nachkommastelle des arithmetischen Mittels mit der Ziffer 5 besetzt, wird abgerundet, wenn die Note der Erstkorrektur die bessere Note ist.
(4) Das fachliche Gespräch wird von den Lehrkräften durchgeführt und bewertet, die mit der Erst- oder Zweitkorrektur der Facharbeit befasst waren. Das fachliche Gespräch ist zu protokollieren. § 26 Absatz 3 gilt entsprechend.
(5) Die Note für das Lernfeld „Facharbeit erstellen“ wird aus der Note für die Facharbeit und der Note für das fachliche Gespräch gebildet, wobei die Note für die Facharbeit zweifach und die Note für das fachliche Gespräch einfach gewichtet wird.
(6) Wird keine Facharbeit abgegeben, entfällt das fachliche Gespräch und das Lernfeld „Facharbeit erstellen“ wird mit der Note „ungenügend“ bewertet.
(7) Wurde das Lernfeld „Facharbeit erstellen“ mit der Note „mangelhaft“ oder „ungenügend“ bewertet, kann die Facharbeit einmal erneut erstellt werden. In diesem Fall findet das fachliche Gespräch spätestens drei Monate nach Beginn des folgenden Schuljahres statt.