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§ 106 FSO (Sachsen) — Schriftliche Prüfungen

Schulordnung Fachschule

Landesrecht Sachsen

Stand: 27.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Gegenstand der schriftlichen Prüfung sind

1. im Fachbereich Gestaltung Aufgaben aus dem Fach Mathematik mit einer Bearbeitungsdauer von 210 Minuten,

2. im Fachbereich Sozialwesen Aufgaben aus dem Fach Englisch mit einer Bearbeitungsdauer von 180 Minuten,

3. im Fachbereich Technik Aufgaben aus dem Fach Mathematik mit einer Bearbeitungsdauer von 210 Minuten,

4. im Fachbereich Wirtschaft Aufgaben aus dem Fach Mathematik mit einer Bearbeitungsdauer von 210 Minuten und

5. in der dreijährigen landwirtschaftlichen Fachschule Aufgaben aus dem Fach Mathematik mit einer Bearbeitungsdauer von 210 Minuten.

(2) Die Aufgaben werden von der obersten Schulaufsichtsbehörde festgelegt. Die Leistungsbewertung erfolgt für jedes dieser Fächer nach dem für die Fachoberschule geltenden Bewertungsmaßstab.