nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 18 BSO (Sachsen) — Hausaufgaben

Schulordnung Berufsschule

Landesrecht Sachsen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Hausaufgaben können gestellt werden, um Unterrichtsinhalte vorzubereiten oder zu festigen und die Schülerinnen und Schüler an eine eigenständige Tätigkeit heranzuführen.