(1) Die Berufsfachschule hat das Ziel, im Rahmen einer vollzeitschulischen Ausbildung und auf der Grundlage einer bereits erworbenen allgemeinen Bildung einen berufsqualifizierenden Abschluss zu vermitteln.
(2) Die Ausbildung besteht aus berufsübergreifendem und berufsbezogenem Unterricht. Der berufsbezogene Unterricht kann in fachtheoretischen und fachpraktischen Unterricht gegliedert werden. Die Ausbildung beinhaltet Betriebspraktika oder eine praktische Ausbildung.
(3) Es wird in Lernfeldern oder in Fächern unterrichtet. Lernfelder sind an beruflichen Aufgabenstellungen und Handlungsabläufen orientierte thematische Einheiten. Die Vorschriften für Lernfelder gelten für Fächer entsprechend.
(4) Die Bildungsgänge führen zu einem Berufsabschluss. Sie sind in Klassenstufen gegliedert. Eine Klassenstufe dauert ein Schuljahr, bei einer Teilzeitausbildung entsprechend länger.