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§ 23 SGleiG — Statistische Angaben

Soldatinnen- und Soldatengleichstellungsgesetz

Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 25.01.2024. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Das Bundesministerium der Verteidigung erfasst statistisch für die einzelnen Bereiche

1.
jährlich die Zahl der Soldatinnen und Soldaten, gegliedert nach Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigung sowie familienbedingter Beurlaubung,
2.
jährlich die Zahl der Bewerberinnen und Bewerber sowie die Zahl der eingestellten Soldatinnen und Soldaten,
3.
jährlich die Zahl der Soldatinnen und Soldaten, für die ein Status- oder ein Laufbahnwechsel entschieden oder für die eine Förderperspektive vergeben wurde, sowie
4.
nach den jeweiligen Beurteilungsterminen eine Auswertung der dienstlichen Beurteilung der Soldatinnen und Soldaten, bezogen auf Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigung.