Das Bundesministerium der Verteidigung wird ermächtigt, das Verfahren für die Durchführung der Wahl der Gleichstellungsbeauftragten und von deren Stellvertreterinnen durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates zu regeln.
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Das Bundesministerium der Verteidigung wird ermächtigt, das Verfahren für die Durchführung der Wahl der Gleichstellungsbeauftragten und von deren Stellvertreterinnen durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates zu regeln.