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§ 12 SGleiG — Familiengerechte Arbeitszeiten und Rahmenbedingungen

Soldatinnen- und Soldatengleichstellungsgesetz

Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 25.01.2024. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Die Dienststelle hat Arbeitszeiten und sonstige Rahmenbedingungen anzubieten, die Soldatinnen und Soldaten die Vereinbarkeit von Familie und Dienst erleichtern, soweit wichtige dienstliche Gründe nicht entgegenstehen.