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Eingangsformel SGB 10/Kap3

Sozialgesetzbuch - Zusammenarbeit der Leistungsträger und ihre Beziehungen zu Dritten -

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen: