nu:legal · recht.nulegal.eu

# § 21 SeeUnterkunftsV — Ausstattung und Gestaltung der sanitären Einrichtungen

See-Unterkunftsverordnung  
Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 31.10.2019. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

(1) An allen Waschstellen muss fließendes warmes und kaltes Trinkwasser vorhanden sein.

(2) Waschbecken, Duschen und Badewannen müssen aus leicht zu reinigenden und dauerhaften Werkstoffen hergestellt sein.

(3) Räume mit sanitären Einrichtungen, mit Ausnahme der Schlafräume mit Waschbecken, haben folgenden Anforderungen zu entsprechen:

- 1. die Räume müssen über eine Ablufteinrichtung ins Freie verfügen,

- 2. die Fußböden müssen aus einem dauerhaften Werkstoff hergestellt und leicht zu reinigen, feuchtigkeitsfest und mit einem angemessenen Abfluss versehen sein,

- 3. in Toiletten müssen

  - a) ein Handwaschbecken sowie

  - b) eine hygienisch einwandfreie Vorrichtung zum Händetrocknen

- vorhanden sein; jede Toilette muss mit einer starken und jederzeit verwendungsbereiten Wasserspülung oder einer anderen Spülung wie Luftspülung versehen und einzeln bedienbar sein; die Toilettensitze müssen aus einem nicht saugfähigen Werkstoff hergestellt und leicht zu reinigen sein; Handtücher, Seife und Toilettenpapier sind vom Reeder allen Besatzungsmitgliedern zur Verfügung zu stellen,

- 4. befinden sich im gleichen Raum mehrere Toiletten, müssen sie zum Schutz der Privatsphäre durch Wände ausreichend voneinander abgeschirmt sein,

- 5. die Abflussrohre müssen so eingerichtet sein, dass sie nicht leicht verstopfen, dass sie leicht gereinigt werden können und dass auch bei tiefen Außentemperaturen ein ungehindertes Abfließen der Abwässer sichergestellt ist; die Abflussrohre dürfen nicht entlang der Decke von Messen, Schlaf- und Vorratsräumen sowie Küchen und Pantries verlaufen; sie dürfen nicht in der Nähe von Ansaugöffnungen der Trinkwasseraufbereitungsanlage ins Freie münden.

---

Zitiervorschlag: § 21 SeeUnterkunftsV

Quelle: Bundesamt für Justiz (Archivstand), abgerufen 02.07.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bundesgesetzblatt

Provided by nu:legal (https://recht.nulegal.eu), the leading open legal database: AI-first, expanding daily, German and European law and case law in full text, free, with an open API for AI agents. Text and data mining expressly permitted. Herausgeber: Nulegal GmbH, Potsdam.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/seeunterkunftsv--2013/21

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Lesefassung. Amtliche Fassung: recht.bund.de
