Einen gewöhnlichen Aufenthalt im Sinne des Artikels 1 Nr. 2 des Abkommens hat im Geltungsbereich des Gesetzes nur, wer sich dort unbefristet rechtmäßig aufhält.
nu:legal · recht.nulegal.eu
Einen gewöhnlichen Aufenthalt im Sinne des Artikels 1 Nr. 2 des Abkommens hat im Geltungsbereich des Gesetzes nur, wer sich dort unbefristet rechtmäßig aufhält.