nu:legal · recht.nulegal.eu

# Art 9 RL (EU) 2023/977 — Genehmigung durch eine Justizbehörde

RL (EU) 2023/977  
Stand: 02.10.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Ein Mitgliedstaat verlangt für die Bereitstellung von Informationen an die zentrale Kontaktstelle oder an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden eines anderen Mitgliedstaats gemäß den Kapiteln II und III keine Genehmigung durch eine Justizbehörde, wenn für die Bereitstellung ähnlicher Informationen nach nationalem Recht innerhalb dieses Mitgliedstaats ebenfalls keine Genehmigung durch eine Justizbehörde verlangt wird.

(2) Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass in den Fällen, in denen ihr nationales Recht für die Bereitstellung von Informationen an die zentrale Kontaktstelle oder die zuständigen Strafverfolgungsbehörden eines anderen Mitgliedstaats gemäß den Kapiteln II oder III eine Genehmigung durch eine Justizbehörde vorschreibt, ihre zentrale Kontaktstelle oder ihre zuständigen Strafverfolgungsbehörden unverzüglich alle erforderlichen Schritte gemäß ihrem nationalen Recht unternehmen, um diese Genehmigung durch eine Justizbehörde so schnell wie möglich einzuholen.

(3) Die Prüfung der in Absatz 2 genannten Anträge auf eine Genehmigung durch eine Justizbehörde und die Entscheidung darüber erfolgt nach dem nationalen Recht des Mitgliedstaats der zuständigen Justizbehörde.

---

Zitiervorschlag: Art 9 RL (EU) 2023/977

Datenquelle: EUR-Lex, abgerufen 02.10.2026

Nicht-amtliche konsolidierte Fassung — verbindlich ist der im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Wortlaut (eur-lex.europa.eu: https://eur-lex.europa.eu)

Quelle: nu:legal – recht.nulegal.eu · Aufbereitung unter CC BY 4.0 (recht.nulegal.eu/lizenz) · Ein Dienst der Nulegal GmbH

Crawlen und Zitieren sind ausdrücklich erlaubt. Vorbehalten ist allein die massenhafte Nutzung zu Trainingszwecken für KI-Systeme (§ 44b Abs. 3 UrhG); hierfür ist unsere Zustimmung erforderlich.

Source: nu:legal – recht.nulegal.eu · Curated layer under CC BY 4.0 (recht.nulegal.eu/license) · Operated by Nulegal GmbH, Potsdam.

Crawling and citation are permitted. Only bulk use for AI training is reserved (Section 44b(3) UrhG) and requires our consent.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/rl-eu-2023-977/9

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Lesefassung. Amtliche Fassung: eur-lex.europa.eu
