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Art 20 RL (EU) 2023/977 — Änderung des Schengener Durchführungsübereinkommens

RL (EU) 2023/977

Stand: 02.10.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Mit Wirkung vom 12. Dezember 2024 werden diejenigen Teile von Artikel 39 und 46 des Schengener Durchführungsübereinkommens, die nicht durch den Rahmenbeschluss 2006/960/JI ersetzt worden sind, durch diese Richtlinie ersetzt, soweit sich jene Artikel auf den Informationsaustausch im Rahmen des Anwendungsbereichs der vorliegenden Richtlinie beziehen.