nu:legal · recht.nulegal.eu

# Art 13 RL (EU) 2020/262 — Verbrauchsteuerbefreiungen für Reisende, die sich in Drittländer oder Drittgebiete begeben

RL (EU) 2020/262  
Stand: 02.10.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Die Mitgliedstaaten können eine Steuerbefreiung für Waren gewähren, die von Tax-free-Verkaufsstellen abgegeben und im persönlichen Gepäck von Reisenden mitgeführt werden, die sich an Bord eines Flugzeugs oder Schiffs in ein Drittgebiet oder ein Drittland begeben.

(1a) Die Steuerbefreiung nach Absatz 1 gilt auch für Waren, die von Tax-free-Verkaufsstellen innerhalb des französischen Terminals des Ärmelkanals in Coquelles an Reisende abgegeben werden, die im Besitz eines gültigen Beförderungstitels für eine Fahrt in das Vereinigte Königreich durch die feste Ärmelkanalverbindung sind.

(2) Waren, die im Verlauf einer Flug- oder Schiffsreise in ein Drittgebiet oder ein Drittland an Bord des Flugzeugs oder Schiffes abgegeben werden, sind den durch Tax-free-Verkaufsstellen abgegebenen Waren gleichgestellt.

(3) Die Mitgliedstaaten treffen die erforderlichen Maßnahmen, um zu gewährleisten, dass bei Anwendung der Steuerbefreiung nach den Absätzen 1, 1a und 2 Steuerhinterziehung, -umgehung oder -missbrauch verhindert wird.

(4) Im Sinne dieses Artikels gelten als a) „Tax-free-Verkaufsstelle“ jede Verkaufsstelle innerhalb eines Flug- oder Seehafens, welche die Bedingungen erfüllt, die von den zuständigen Behörden des Mitgliedstaats, insbesondere in Anwendung des Absatzes 3, festgelegt wurden; b) „Reisende, die sich in ein Drittgebiet oder ein Drittland begeben“ alle Reisenden, die im Besitz eines Flugscheines oder einer Schiffsfahrkarte sind, worin als Endbestimmungsort ein Flug- oder Seehafen in einem Drittgebiet oder Drittland genannt ist.

---

Zitiervorschlag: Art 13 RL (EU) 2020/262

Datenquelle: EUR-Lex, abgerufen 02.10.2026

Nicht-amtliche konsolidierte Fassung — verbindlich ist der im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Wortlaut (eur-lex.europa.eu: https://eur-lex.europa.eu)

Quelle: nu:legal – recht.nulegal.eu · Aufbereitung unter CC BY 4.0 (recht.nulegal.eu/lizenz) · Ein Dienst der Nulegal GmbH

Crawlen und Zitieren sind ausdrücklich erlaubt. Vorbehalten ist allein die massenhafte Nutzung zu Trainingszwecken für KI-Systeme (§ 44b Abs. 3 UrhG); hierfür ist unsere Zustimmung erforderlich.

Source: nu:legal – recht.nulegal.eu · Curated layer under CC BY 4.0 (recht.nulegal.eu/license) · Operated by Nulegal GmbH, Potsdam.

Crawling and citation are permitted. Only bulk use for AI training is reserved (Section 44b(3) UrhG) and requires our consent.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/rl-eu-2020-262/13

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Lesefassung. Amtliche Fassung: eur-lex.europa.eu
