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Art 21 RL (EU) 2020/1828 — Aufhebung

RL (EU) 2020/1828

Stand: 02.10.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Richtlinie 2009/22/EG wird mit Wirkung vom 25. Juni 2023 unbeschadet des Artikels 22 Absatz 2 der vorliegenden Richtlinie aufgehoben.

Bezugnahmen auf die aufgehobene Richtlinie gelten als Bezugnahmen auf die vorliegende Richtlinie und sind nach Maßgabe der Entsprechungstabelle in Anhang II zu lesen.