nu:legal · recht.nulegal.eu

Art 8 RL (EU) 2019/2161 — Inkrafttreten

RL (EU) 2019/2161

Stand: 02.10.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Diese Richtlinie tritt am zwanzigsten Tag nach dem Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.