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# Art 5 RL (EU) 2019/2161 — Information über Verbraucherrechte

RL (EU) 2019/2161  
Stand: 02.10.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Kommission stellt sicher, dass Bürger, die Informationen über ihre Rechte als Verbraucher oder über ein außergerichtliches Streitbeilegungsverfahren benötigen, sich an eine Online-Anlaufstelle im Rahmen des durch die Verordnung (EU) 2018/1724 des Europäischen Parlaments und des Rates (18) eingerichteten einheitlichen digitalen Zugangstors wenden können, die es ihnen ermöglicht,

a) in klarer, verständlicher und leicht zugänglicher Art und Weise auf aktuelle Informationen über ihre Verbraucherrechte in der Union zuzugreifen, und

b) über die im Rahmen der Verordnung (EU) Nr. 524/2013 eingerichtete Plattform zur Online-Streitbeilegung und, je nach Art der beteiligten Parteien, beim zuständigen Zentrum des Europäischen Netzes der Verbraucherzentren, Beschwerde einzureichen.

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Zitiervorschlag: Art 5 RL (EU) 2019/2161

Datenquelle: EUR-Lex, abgerufen 02.10.2026

Nicht-amtliche konsolidierte Fassung — verbindlich ist der im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Wortlaut (eur-lex.europa.eu: https://eur-lex.europa.eu)

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