Für die Zwecke der Beaufsichtigung und Abwicklung von Wertpapierfirmen gelten Bezugnahmen auf die Richtlinie 2013/36/EU in anderen Rechtsakten der Union als Bezugnahmen auf die vorliegende Richtlinie.
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Für die Zwecke der Beaufsichtigung und Abwicklung von Wertpapierfirmen gelten Bezugnahmen auf die Richtlinie 2013/36/EU in anderen Rechtsakten der Union als Bezugnahmen auf die vorliegende Richtlinie.