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# Art 1 RL (EU) 2019/2034 — Gegenstand

RL (EU) 2019/2034  
Stand: 02.10.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

In dieser Richtlinie sind Vorschriften für folgende Bereiche festgelegt:

a) das Anfangskapital von Wertpapierfirmen,

b) die Aufsichtsbefugnisse und Instrumente für die Beaufsichtigung von Wertpapierfirmen durch die zuständigen Behörden,

c) die Beaufsichtigung von Wertpapierfirmen durch die zuständigen Behörden in einer Weise, die mit den Bestimmungen der Verordnung (EU) 2019/2033 vereinbar ist,

d) die Veröffentlichungspflichten für die im Bereich der Aufsichtsvorschriften und der Beaufsichtigung von Wertpapierfirmen zuständigen Behörden.

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Zitiervorschlag: Art 1 RL (EU) 2019/2034

Datenquelle: EUR-Lex, abgerufen 02.10.2026

Nicht-amtliche konsolidierte Fassung — verbindlich ist der im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Wortlaut (eur-lex.europa.eu: https://eur-lex.europa.eu)

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Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/rl-eu-2019-2034/1

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