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# Art 2 RL (EU) 2018/410 — Änderungen des Beschlusses (EU) 2015/1814

RL (EU) 2018/410  
Stand: 02.10.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Artikel 1 des Beschlusses (EU) 2015/1814 wird wie folgt geändert:

1. In Absatz 5 Unterabsatz 1 wird folgender Satz angefügt: „Abweichend von Satz 1 und 2 werden bis 31. Dezember 2023 die in diesen Sätzen genannten Prozentsätze und die Zertifikatmenge von 100 Millionen verdoppelt.“

2. Folgender Absatz wird eingefügt: „(5a) Sofern die erste gemäß Artikel 3 durchgeführte Überprüfung nicht zu einem anderslautenden Beschluss führt, sind ab dem Jahr 2023 die in der Reserve befindlichen Zertifikate, die über der Gesamtzahl der im vorangegangenen Jahr versteigerten Zertifikate liegen, nicht länger gültig.“

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Zitiervorschlag: Art 2 RL (EU) 2018/410

Datenquelle: EUR-Lex, abgerufen 02.10.2026

Nicht-amtliche konsolidierte Fassung — verbindlich ist der im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Wortlaut (eur-lex.europa.eu: https://eur-lex.europa.eu)

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Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/rl-eu-2018-410/2

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