nu:legal · recht.nulegal.eu

# Art 29 RL (EU) 2017/541 — Berichterstattung

RL (EU) 2017/541  
Stand: 02.10.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Die Kommission übermittelt dem Europäischen Parlament und dem Rat bis zum 8. März 2020 einen Bericht, in dem sie bewertet, inwieweit die Mitgliedstaaten die erforderlichen Maßnahmen getroffen haben, um dieser Richtlinie nachzukommen.

(2) Die Kommission übermittelt dem Europäischen Parlament und dem Rat bis zum 8. September 2021 einen Bericht, in dem sie den Mehrwert dieser Richtlinie in Bezug auf die Terrorismusbekämpfung bewertet. In dem Bericht werden auch die Auswirkungen dieser Richtlinie auf die Grundrechte und Grundfreiheiten einschließlich der Nichtdiskriminierung, die Rechtsstaatlichkeit und das Niveau des Schutzes und der Unterstützung von Opfern des Terrorismus bewertet. Dabei berücksichtigt die Kommission die Informationen, die die Mitgliedstaaten gemäß dem Beschluss 2005/671/JI übermittelt haben, und alle anderen relevanten Informationen zur Ausübung von Befugnissen im Rahmen der Rechtsvorschriften zur Terrorismusbekämpfung im Zusammenhang mit der Umsetzung und Durchführung dieser Richtlinie. Auf der Grundlage dieser Bewertung beschließt die Kommission erforderlichenfalls über geeignete Folgemaßnahmen.

---

Zitiervorschlag: Art 29 RL (EU) 2017/541

Datenquelle: EUR-Lex, abgerufen 02.10.2026

Nicht-amtliche konsolidierte Fassung — verbindlich ist der im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Wortlaut (eur-lex.europa.eu: https://eur-lex.europa.eu)

Quelle: nu:legal – recht.nulegal.eu · Aufbereitung unter CC BY 4.0 (recht.nulegal.eu/lizenz) · Ein Dienst der Nulegal GmbH

Crawlen und Zitieren sind ausdrücklich erlaubt. Vorbehalten ist allein die massenhafte Nutzung zu Trainingszwecken für KI-Systeme (§ 44b Abs. 3 UrhG); hierfür ist unsere Zustimmung erforderlich.

Source: nu:legal – recht.nulegal.eu · Curated layer under CC BY 4.0 (recht.nulegal.eu/license) · Operated by Nulegal GmbH, Potsdam.

Crawling and citation are permitted. Only bulk use for AI training is reserved (Section 44b(3) UrhG) and requires our consent.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/rl-eu-2017-541/29

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Lesefassung. Amtliche Fassung: eur-lex.europa.eu
