nu:legal · recht.nulegal.eu

Art 41 RL (EU) 2017/1132 — Personen, welche die Formalitäten der Offenlegung erfüllen

RL (EU) 2017/1132

Stand: 02.10.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Jeder Mitgliedstaat bestimmt, welche Personen verpflichtet sind, die durch die Abschnitte 2 und 3 vorgeschriebenen Formalitäten der Offenlegung zu erfüllen.