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Art 4 RL (EU) 2016/2102 — Anforderungen an den barrierefreien Zugang von Websites und mobilen Anwendungen

RL (EU) 2016/2102

Stand: 02.10.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass öffentliche Stellen die erforderlichen Maßnahmen treffen, um ihre Websites und mobilen Anwendungen besser zugänglich zu machen, indem sie sie wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust gestalten.