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# Art 4 RL (EU) 2015/1794 — Änderungen der Richtlinie 98/59/EG

RL (EU) 2015/1794  
Stand: 02.10.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Richtlinie 98/59/EG wird wie folgt geändert:

1. Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe c wird gestrichen.

2. In Artikel 3 Absatz 1 wird nach Unterabsatz 2 folgender Unterabsatz eingefügt: „Betrifft eine geplante Massenentlassung die Besatzungsmitglieder eines Seeschiffs, so unterrichtet der Arbeitgeber die zuständige Behörde des Staates, unter dessen Flagge das Schiff fährt.“

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Zitiervorschlag: Art 4 RL (EU) 2015/1794

Datenquelle: EUR-Lex, abgerufen 02.10.2026

Nicht-amtliche konsolidierte Fassung — verbindlich ist der im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Wortlaut (eur-lex.europa.eu: https://eur-lex.europa.eu)

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Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/rl-eu-2015-1794/4

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