In Artikel 2 der Richtlinie 97/81/EG wird der folgende Absatz eingefügt:
"(1a) Für das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland gilt anstelle des in Absatz 1 genannten Zeitpunkts des 20. Januar 2000 der 7. April 2000."
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In Artikel 2 der Richtlinie 97/81/EG wird der folgende Absatz eingefügt:
"(1a) Für das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland gilt anstelle des in Absatz 1 genannten Zeitpunkts des 20. Januar 2000 der 7. April 2000."