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Art 3 RL 97/62/EG

RL 97/62/EG

Stand: 02.10.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Diese Richtlinie tritt am zwanzigsten Tag nach dem Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften in Kraft.