nu:legal · recht.nulegal.eu

# Art 5 RL 96/59/EG

RL 96/59/EG  
Stand: 02.10.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) In Abweichung von Artikel 3 der Richtlinie 75/442/EWG untersagen die Mitgliedstaaten das Heraustrennen von PCB aus anderen Stoffen für Zwecke der Wiederverwendung der PCB.

(2) Die Mitgliedstaaten verbieten die Befüllung von Transformatoren mit PCB.

(3) PCB-haltige Transformatoren dürfen bis zu ihrer Dekontaminierung, Außerdienststellung und/oder Beseitigung gemäß dieser Richtlinie nur dann weiterhin gewartet werden, wenn damit bezweckt wird, daß die in ihnen enthaltenen PCB die technischen Normen oder Spezifikationen in bezug auf die dielektrische Qualität erfüllen, und wenn die Transformatoren in einwandfreiem Zustand und dicht sind.

---

Zitiervorschlag: Art 5 RL 96/59/EG

Datenquelle: EUR-Lex, abgerufen 02.10.2026

Nicht-amtliche konsolidierte Fassung — verbindlich ist der im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Wortlaut (eur-lex.europa.eu: https://eur-lex.europa.eu)

Quelle: nu:legal – recht.nulegal.eu · Aufbereitung unter CC BY 4.0 (recht.nulegal.eu/lizenz) · Ein Dienst der Nulegal GmbH

Crawlen und Zitieren sind ausdrücklich erlaubt. Vorbehalten ist allein die massenhafte Nutzung zu Trainingszwecken für KI-Systeme (§ 44b Abs. 3 UrhG); hierfür ist unsere Zustimmung erforderlich.

Source: nu:legal – recht.nulegal.eu · Curated layer under CC BY 4.0 (recht.nulegal.eu/license) · Operated by Nulegal GmbH, Potsdam.

Crawling and citation are permitted. Only bulk use for AI training is reserved (Section 44b(3) UrhG) and requires our consent.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/rl-96-59-eg/5

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Lesefassung. Amtliche Fassung: eur-lex.europa.eu
