nu:legal · recht.nulegal.eu

# Art 13 RL 92/83/EWG

RL 92/83/EWG  
Stand: 02.10.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Die von den Mitgliedstaaten auf andere gegorene Getränke erhobene Verbrauchsteuer wird nach der Anzahl Hektoliter des ►C1 Fertigerzeugnisses ◄ festgesetzt.

(2) Vorbehaltlich des Absatzes 3 des vorliegenden Artikels und des Artikels 13a wenden die Mitgliedstaaten auf alle Erzeugnisse, die der Verbrauchsteuer auf andere nicht schäumende gegorene Getränke unterliegen, denselben Verbrauchsteuersatz an. Entsprechend wenden sie auf alle Erzeugnisse, die der Verbrauchsteuer auf andere schäumende gegorene Getränke unterliegen, denselben Verbrauchsteuersatz an. Sie können auf andere nicht schäumende gegorene Getränke und andere schäumende gegorene Getränke denselben Verbrauchsteuersatz anwenden.

(3) Die Mitgliedstaaten können auf jede Art ►C1 von anderen schäumenden und nicht schäumenden gegorenen Getränken ◄ mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von höchstens 8,5 % vol. ermäßigte Verbrauchsteuersätze anwenden.

---

Zitiervorschlag: Art 13 RL 92/83/EWG

Datenquelle: EUR-Lex, abgerufen 02.10.2026

Nicht-amtliche konsolidierte Fassung — verbindlich ist der im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Wortlaut (eur-lex.europa.eu: https://eur-lex.europa.eu)

Quelle: nu:legal – recht.nulegal.eu · Aufbereitung unter CC BY 4.0 (recht.nulegal.eu/lizenz) · Ein Dienst der Nulegal GmbH

Crawlen und Zitieren sind ausdrücklich erlaubt. Vorbehalten ist allein die massenhafte Nutzung zu Trainingszwecken für KI-Systeme (§ 44b Abs. 3 UrhG); hierfür ist unsere Zustimmung erforderlich.

Source: nu:legal – recht.nulegal.eu · Curated layer under CC BY 4.0 (recht.nulegal.eu/license) · Operated by Nulegal GmbH, Potsdam.

Crawling and citation are permitted. Only bulk use for AI training is reserved (Section 44b(3) UrhG) and requires our consent.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/rl-92-83-ewg/13

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Lesefassung. Amtliche Fassung: eur-lex.europa.eu
