nu:legal · recht.nulegal.eu

# Art 44 RL 91/674/EWG

RL 91/674/EWG  
Stand: 02.10.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Versicherungstechnische Rechnung für das Lebensversicherungsgeschäft: Posten II 3 und 10

Nicht realisierte Gewinne und Verluste aus Kapitalanlagen

(1) Die Mitgliedstaaten können zulassen, daß bei der Lebensversicherung die Veränderungen des Unterschieds zwischen

— der Bewertung von Kapitalanlagen nach dem Zeitwert oder nach einer der Methoden gemäß Artikel 33 Absatz 1 der Richtlinie 78/660/EWG und

— ihrer Bewertung nach dem Anschaffungswert

unter den Posten II 3 und 10 der Gewinn- und Verlustrechnung ganz oder teilweise ausgewiesen werden.

Die Mitgliedstaaten verlangen auf jeden Fall, daß die Beträge nach Absatz 1 unter den vorgenannten Posten ausgewiesen werden, wenn sie sich auf die unter dem Aktivposten D genannten Anlagen beziehen.

(2) Die Mitgliedstaaten, die eine Bewertung der unter dem Aktivposten C genannten Anlagen nach dem Zeitwert verlangen oder zulassen, können im Allgemeinen Versicherungsgeschäft gestatten, daß die Veränderungen des Unterschieds zwischen der Bewertung der Anlagen nach dem Zeitwert und ihrer Bewertung nach ihrem Anschaffungswert ganz oder teilweise unter einem Posten III 3 a) bzw. 5 a) der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen werden.

---

Zitiervorschlag: Art 44 RL 91/674/EWG

Datenquelle: EUR-Lex, abgerufen 02.10.2026

Nicht-amtliche konsolidierte Fassung — verbindlich ist der im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Wortlaut (eur-lex.europa.eu: https://eur-lex.europa.eu)

Quelle: nu:legal – recht.nulegal.eu · Aufbereitung unter CC BY 4.0 (recht.nulegal.eu/lizenz) · Ein Dienst der Nulegal GmbH

Crawlen und Zitieren sind ausdrücklich erlaubt. Vorbehalten ist allein die massenhafte Nutzung zu Trainingszwecken für KI-Systeme (§ 44b Abs. 3 UrhG); hierfür ist unsere Zustimmung erforderlich.

Source: nu:legal – recht.nulegal.eu · Curated layer under CC BY 4.0 (recht.nulegal.eu/license) · Operated by Nulegal GmbH, Potsdam.

Crawling and citation are permitted. Only bulk use for AI training is reserved (Section 44b(3) UrhG) and requires our consent.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/rl-91-674-ewg/44

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Lesefassung. Amtliche Fassung: eur-lex.europa.eu
