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# Art 41 RL 91/674/EWG

RL 91/674/EWG  
Stand: 02.10.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Versicherungstechnische Rechnung für das Allgemeine Versicherungsgeschäft: Posten I 7 c)

Versicherungstechnische Rechnung für das Lebensversicherungsgeschäft: Posten II 8 c)

Verwaltungsaufwendungen

Die „Verwaltungsaufwendungen“ umfassen insbesondere die Aufwendungen für den Beitragseinzug, die Bestandsverwaltung, die Bearbeitung der Beitragsrückerstattungen und die der aktiven und passiven Rückversicherung. Sie umfassen insbesondere die Personalaufwendungen und die Abschreibungen auf die Betriebs- und Geschäftsausstattung, soweit diese nicht unter den Abschlußaufwendungen, den Aufwendungen für Versicherungsfälle oder denen für Kapitalanlagen auszuweisen sind.

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Zitiervorschlag: Art 41 RL 91/674/EWG

Datenquelle: EUR-Lex, abgerufen 02.10.2026

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