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Art 36 RL 91/674/EWG

RL 91/674/EWG

Stand: 02.10.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Versicherungstechnische Rechnung für das Allgmeine Versicherungsgeschäft: Posten I 1 b)

Versicherungstechnische Rechnung für das Lebensversicherungsgeschäft: Posten II 1 b)

Abgegebene Rückversicherungsbeiträge

Unter „Abgegebene Rückversicherungsbeiträge“ fallen alle verrechneten Beiträge aus dem in Rückdeckung gegebenen Versicherungsgeschäft. Portefeuille-Eintrittsbeiträge, die bei Abschluß oder Änderung des in Rückdeckung gegebenen Versicherungsgeschäfts gezahlt werden, sind hinzuzurechnen; Portefeuille-Austrittsbeiträge sind abzuziehen.