Passiva: Posten C 2
Deckungsrückstellung
Die Deckungsrückstellung umfaßt den versicherungsmathematisch errechneten Wert der Verpflichtungen des Versicherungsunternehmens einschließlich der bereits zugeteilten Überschußanteile abzüglich der Summe der Barwerte der künftig eingehenden Beiträge.